Grenzsteine an der ehemaligen Saargebietsgrenze

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Der Verlauf der deutsch-saarländischen Grenze ist in Artikel 48 des Versailler Vertrages vom 28. Juni 1919 festgelegt. Er enthält ebenfalls die Vorschriften über die Bildung eines Abgrenzungsausschusses. Dieser Abgrenzungsausschuss, der mit einem Vertreter Frankreichs, einem Vertreter Deutschlands und drei internationalen Vertretern des Völkerbundes besetzt war, bestimmte den genauen Verlauf der Grenzlinie.

 

Die deutsch-saarländische Grenze war in vier Abschnitte eingeteilt:

 

Abschnitt A:   preußisch-saarländische Grenze

Abschnitt D:   birkenfeldisch-saarländische Grenze

Abschnitt e:   preußisch-saarländische Grenze

Abschnitt B:   bayrisch-saarländische Grenze

 

Der Buchstabe zur Bezeichnung des Grenzabschnittes wurde im Abschnitt A und D in großer Schrift,  im Abschnitt e in kleiner Schrift und im Abschnitt B von Hauptgrenzstein Nr. 1 bis 176 in großer Schrift und von Hauptgrenzstein Nr. 177 bis zum Schlußdreimärker in kleiner Schrift  eingemeißelt.