Grenzsteine an der ehemaligen Saargebietsgrenze

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Am Anfang des Abschnitts A sowie am Ende eines Grenzabschnitts wurden sogenannte Dreimärker gesetzt. Diese dreieckigen Grenzsteine, die ca. 80 cm aus der Erde ragten, trugen auf jeder Seite neben den Länderbuchstaben S und D, der Nummer des Grenzsteins und dem Buchstaben des Grenzabschnitts auch das Datum des Versailler Vertrages: 28.06.1919.

 

An den übrigen Hauptpunkten der Grenze wurden sogenannte Hauptgrenzsteine gesetzt. Diese waren viereckig und ragten in der Regel ca. 60 cm aus der Erde. Sie trugen die Buchstaben S und D auf der dem jeweiligen Land zugewandten Seite sowie Nummer und  Abschnitts-Buchstabe auf der dem vorhergehenden Stein zugewandten Seite.

 

Da die neue Grenzlinie in vielen Fällen identisch mit bereits vorhanden Grenzen verlief, wurden nicht alle Hauptgrenzsteine neu angefertigt. Man nahm stattdessen die bereits vorhanden Grenzsteine, hat sie auf die neuen Maße zubehauen bzw. die alten Maße beibehalten und eine neue Beschriftung vorgenommen.

 

 

An weiteren wichtigen Punkten des Grenzverlaufs wurden sogenannte Sondergrenzsteine gesetzt. Diese waren kleiner als die Hauptgrenzsteine, von unterschiedlicher Größe und trugen die Nummer des vorhergehenden Hauptgrenzsteins mit einer Indexzahl rechts unterhalb.

 

 

An Grenzpunkten, die sich auf Lagerfelsen befanden, wurde ein Quadrat mit einem Kreuz eingemeißelt. Länder-Buchstaben und Nummer stehen außerhalb des Quadrates.

 

 

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